Konzept zur Drogenprävention
Es wird vorrangig der Umgang mit drohendem Konsum von Drogen, Alkohol und Zigaretten behandelt.
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Gesamtkonzept
- Die Leitlinien sollen allen Personen der Schulgemeinschaft bekannt sein und eine Orientierungshilfe darstellen.
- Das Konzept ist offen für Veränderungen bzw. Aktualisierung und soll alle zwei Jahre evaluiert werden. Nächste Evaluation 1. GK Schuljahr 2019/20.
1.2 Präventions- und Interventionsmaßnahmen
Die nachfolgenden Maßnahmen gliedern sich in zwei Bereiche – primärpräventive Maßnahmen, die allgemein auf eine gesunde Lebensführung und Stärkung des Selbstwertgefühls abzielen sowie sekundärpräventive Maßnahmen, die speziell darauf wirken einen beginnenden Suchtmittelgebrauch zu unterbinden. Beide Maßnahmen greifen im Schulalltag ineinander.
- Neben dem Aspekt der Prävention ist es ebenso wichtig, dass in der Schule auf beobachtetes Suchtverhalteb verbindlich reagiert wird. Die nachfolgend beschriebene Interventionskette bietet einen Orientierungsrahmen für pädagogisches Handeln, dabei beachtet dieser Rahmen die Individualität der Schülerin und des Schülers bzw. der jeweiligen Situation.
2. Präventionsmaßnahmen
2.1 Schaffung eines positiven Schulklimas
Patenschaften mit jüngeren Klassen
Sport- und Spieltage
BauHof-Tage
Projektwochen
Musikprojekte und Arbeitsgemeinschaften
Klassenübergreifende Ausflüge
Klassenfahrten
Schul- und Klassenfeste
Musikveranstaltungen (live music now, Chor/Bandarbeit, Klatschmohn, Schülerdisco etc.)
- Schul- und Klassenregeln
2.2 Stärkung Selbstwert und Selbstbewusstsein
Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler (Schülerrat, Wahl von AGs und Projekten)
Mitgestaltung des Schullebens (Schülerfirma – paulgemacht, Schulfeste, Forumstunde)
Tiergestützte Pädagogik (Tierpflege Meerschweinchen, regelmäßige Fahrten auf den Bauernhof nach Idensen und zum Jugendzentrum „Der BauHof“, heilpädagogisches Voltigieren)
Übergabe von Verantwortung an die Schülerinnen und Schüler (Weihnachtsmarkt, Kiosk)
Berichte über die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler (Presse, homepage, Plakate im Forum etc.)
- Entspannungsangebote (Meditation mit Klangschalen, Snoezlen, Qi Gong) Theater- und Musikangebote (im Rahmen von AG und Schulband)
2.3 Anregung zur Freizeitgestaltung
AG Angebote, die eine Fortsetzung in Vereinen und außerschulischen Aktivitäten finden (z.B. Hip Hop AG, Idensen, BauHof, Sport, Schwimmen, Bandarbeit)
Mithilfe auf der Suche nach Vereinen und Freizeitmöglichkeiten; Aktivitäten im schulischen Umfeld erkunden (insbesondere Sek 1 und 2)
- Kontakte zu anderen Institutionen (GIS, TUS, Gesundheitsamt, Musikschule, BauHof)
2.4 Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
Elterninformation im Zusammenhang mit Erarbeitung des Themas „Suchtprävention“ im Unterricht
- Ggf. Vermittlung von Adressen geeigneter Beratungsstellen
2.5 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Experten (Jugend-/Gesundheitsamt, Schulpsychologen, Beratungsstellen)
2.6 Suchprävention im Unterricht
Medien folgender Institutionen nutzen: Krankenkasse, BzgA, Dogenberatungsstellen, Abteilung Jugendschutz Region Hannover
Literatur- und Filmprojekte („Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“, „Du bist doch nur zugekifft!“ „Sauf ruhig weiter, wenn du meinst“ – beides aus der K.L.A.R.-Reihe)
Literaturkiste zum Thema „Suchtprävention“
3. Interventionsmaßnahmen
Nachfolgend wird eine Interventionskette dargestellt, die sowohl bei Drogenkonsum als auch bei Drogenhandel bzw. Weitergabe von Drogen umgehend eingeleitet wird. Alle pädagogischen Fachkräfte tragen dafür Sorgen, den vereinbarten Maßnahmen bei Verstößen nachzukommen.
1. Sofortreaktionen |
Feststellung der beteiligten Personen Feststellung des Drogenkonsums und/ oder der Weitergabe von Substanzen und ggf. Sicherstellung veranlassen Benachrichtigung der Schulleitung Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung (evtl. sofortiger Ausschluss vom Unterricht) |
2. Maßnahmen einleiten |
Dokumentieren der Vorkommnisse/der Zeugenaussagen Erörterung und Festlegung von Folgemaßnahmen Beratung mit speziellen Fachkräften (Jugendamt, Ärzte) Gemeinsame Fallbewertung und Einschätzung der benötigten Hilfen (z.B. Polizei, Jugendamt, Beratungsstelle) Bei illegalen Drogen (Rauschgift): Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich Gespräche mit den Erziehungsberechtigten |
3. Informieren |
Schulleitung/ Erziehungsberechtigte Klassenteam Ggf. Kollegium, Beratungsstellen (anonym), Ärzte |
4. Nachsorgen |
Aufklären über rechtliche Konsequenzen Deutliche Konsequenzen für die konsumierenden Schülerinnen/ Schüler innerhalb einer Klassenkonferenz Kontinuierlicher Austausch mit den Erziehungsberechtigten Maßnahmen im Unterricht (siehe Prävention) |
5. Ergänzende Hinweise |
Telefonnummern – Prisma e.V.: 0511/921750 J. Lehnert-Ott Kontaktbeamter örtliche Polizei (Ansprechpartner steht am schwarzen Brett) Bücherkiste zum Thema – Filme, Bücher, etc. |